Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Schneider & Wulf EDV-Beratung GmbH & Co. KG | Stand 13. Februar 2025
1. Zweck und Anwendungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden für alle Verträge, Leistungen, Bestellungen und Aufträge zwischen der Schneider & Wulf EDV-Beratung GmbH & Co. KG (nachfolgend Schneider + Wulf) und deren Kunden. Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 Satz. 1 BGB ist.
Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen unsere vertragsmäßig geschuldeten Leistungen erbringen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von uns maßgebend.
2. Angebot, Vertragsabschluss, Unterlagen
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet werden. Sie sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines An-gebots durch den Kunden zu verstehen. Der Kunde ist an seine Bestellung zwei Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir den Auftrag innerhalb der Frist ausdrücklich bestätigen oder die Lieferung ausführen.
Wir behalten uns technische und gestalterische Änderungen des Vertragsgegenstandes oh-ne vorherige Ankündigung während der Lieferzeit vor, sofern der Vertragsgegenstand und dessen Aussehen dadurch für den Kunden keine kaufmännisch unzumutbaren Änderungen erfährt. Zumutbar sind insbesondere technische Änderungen, Verbesserungen und Anpassungen an den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik, Verbesserungen der Konstruktion und der Materialauswahl. Alle Mengen, Maß- Farb- und Gewichtsangaben verstehen sich unter den handelsüblichen Toleranzen.
Abbildung, Zeichnung, Kalkulation und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3. Lieferzeit, Rücktritt vom Vertrag
Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss, jedoch regelmäßig nicht vor Ein-gang einer vereinbarten Anzahlung.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Haus von Schneider + Wulf verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind verbindlich Liefertermine und fristen schriftlich von uns zu bestätigen. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen.
Wird die geschuldete Lieferung durch unvorhersehbare unverschuldete Umstände erheblich verzögert (z. B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maß-nahmen – jeweils auch bei Lieferanten – sowie nicht rechtzeitiger Selbstlieferung), so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach Wahl die Lieferung, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wir werden alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Lieferungen zu erbringen. Andernfalls wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit wird der Kunde unverzüglich informiert.
Ein vom Kunden gesetzte Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung darf zwei Wochen nicht unterschreiten.
4. Gefahrübergang, Verpackung
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die bestellten Waren an ihn bzw. eine dritte, den Transport ausführende Person übergeben werden. Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Transport- und sonstige Verpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung werden nur zu-rückgenommen, wenn diese unverzüglich nach Lieferung oder bei einer späteren Lieferung bereitgestellt werden. Wird die Verpackung zurückgenommen, wird für den Transport der Verpackung ein Entgelt in Höhe von 1% des Warenwerts berechnet. Das Recht des Kunden, die Verpackung auf eigene Kosten zum Geschäftssitz der Schneider + Wulf zu bringen bleibt unberührt.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ‚ab Werk‘. Unsere Preise verstehen sich einschließlich Verpackung. Hinzu kommen eine Ver-sandkostenpauschale sowie die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Wir berechnen die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise, die auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren basieren. Sofern zwischen Vertragsabschluss und Lieferzeitpunkt mehr als 4 Monate liegen und sich die Kostenfaktoren, insbesondere Material, Löhne, Fracht, Ab-gaben usw. ändern, sind wir berechtigt, eine Preisänderung im Rahmen der tatsächlichen Kostensteigerung vorzunehmen.
Zahlungen sind grundsätzlich mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig, sofern keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden. Zahlungen per Scheck gelten erst mit Gutschrift auf unserem Konto als Zahlung.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungs-recht kann der Kunden nur aufgrund von Gegenansprüchen aus derselben Lieferung/Leistung geltend machen.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so können wir die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einstellen und angemessene Sicherheiten für die Erfüllung des Vertrages fordern. Leistet der Kunde solche Sicherheiten innerhalb angemessener Frist nicht, sind wir berechtigt, vom Vertrag (bzw. von den Verträgen) zurückzutreten und dem Kunden die bis dahin entstandenen Kosten einschließlich des entgangenen Gewinns in Rechnung zu stellen.